— Mag. Klaus Plattner
Ablauf einer Immobilienbewertung & Gutachten - Bewertung Plattner Tirol
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Ablauf

So läuft eine Immobilienbewertung ab:

1. Terminvereinbarung und Vorbesprechung

In einem Telefonat stimme ich mich mit Ihnen über Aufgabenstellung und notwendigen Unterlagen ab. Nicht vorhandene Unterlagen werden von mir beim Grundbuch sowie sonstigen Behörden und Hausverwaltungen erhoben. Um eine sichere Beurteilung zu ermöglichen ist auch Einsicht in den Bauakt notwendig. Von mir werden noch eine ganze andere Reihe anderer Dinge die im Rahmen einer sorgfältigen Vorbereitung recherchiert werden müssen erhoben wie z.B. ob die Liegenschaft in einer Gefahrenzone liegt oder im Verdachtsflächenkataster verzeichnet ist.

2. Lokalaugenschein

Im Rahmen der eigentlichen Objektbesichtigung werden wertrelevante Details des Objektes wie Ausstattung, Bau- und Erhaltungszustand erhoben.

WICHTIG Zu beachten ist jedoch, dass eine Liegenschaftsbewertung kein Baugutachten ist. Zur Feststellung und Bewertung von Bauschäden benötigen Sie einen Bausachverständigen. Falls dies notwendig ist, kann ich gerne einen Sachverständigenkollegen beiziehen.

3. Gutachtenerstellung und Erläuterung

Im Rahmen der Liegenschaftsbewertung ist nahezu jeder Fall unterschiedlich. Die Gutachten werden deshalb nicht mit standardisierten Bewertungsprogrammen erstellt, denn ein solches erfüllt in den wenigsten Fällen den Anspruch im Hinblick auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Sie erhalten in jedem Fall ein für Sie erstelltes Individualgutachten. Die Bewertung erfolgt nach im Liegenschaftsbewertungsgesetz anerkannten Verfahren bzw. nach dem Stand der Wissenschaft. Selbstverständlich zählen dazu auch international anerkannte Verfahren wie zBsp. Discounted-Cash-Flow-Verfahren oder das Residualwertverfahren.

Wichtig ist die Überprüfung der Ergebnisse auf Marktgängigkeit. Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann (Definition laut Liegenschaftsbewertungsgesetz § 2 Abs. 2). Die besonderen Vorlieben und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben (§ 2 (3) LBG).

Das Gutachten wird auf Wunsch gerne persönlich besprochen und erläutert.

Ergebnis

Mit Gutachtenserstellung erhalten Sie nicht nur die Antwort auf die Frage nach dem Wert Ihrer Immobilie. Sie bekommen auch eine umfassende Dokumentation zum Objekt (Bescheide, Nutzwertgutachten, Geodaten etc..) welche im Zuge der Gutachtenserstellung erhoben wurden z.B. bei Verkaufs- oder Vermietungsüberlegungen hilfreich sind.